Der ursprünglich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Hanspeter Zablonier ist nunmehr seit 26 Jahren verwahrt. Seine Geschichte ist ein Musterbeispiel für eine strukturelle Diskriminierung. Ich habe hierzu – in Kontakt mit Hanspeter Zablonier und seinen Anwälten – Anfang Juli 2024 einen Text auf einer eigenen Website veröffentlicht:
HANSPETER ZABLONIER, JENISCHER - DAS GESTOHLENE LEBEN (vgl. blauer Balken unten)
Am 16. Januar 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Einzelrichterbesetzung die Beschwerde von Hanspeter Zablonier gegen die Fortführung der Verwahrung ohne weitere Begründung für unzulässig erklärt.
Am 20. Februar 2025 hat sich der Bundesrat für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschuldigt, welche jenischen Familien bis in die Achtzigerjahre des letzten Jahrhunderts angetan worden sind. Dass diese Verbrechen bis in die Gegenwart Auswirkungen haben und in letzter Konsequenz für die Fortdauer der Verwahrung von Hanspeter Zablonier verantwortlich sind, scheint aber niemanden zu stören (vgl. hierzu Kapitel 49 meines Textes: Leere Worte, S. 159-161).
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DATENSCHUTZ
Siehe unten, blauer Balken
Zürich, 2. Juli 2024 / 10. März 2025 / Thomas Manhart
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